Wissenswertes rund ums Open-Air-Kino
Mit dem Beginn der Sommerzeit planen immer mehr Einrichtungen Veranstaltungen, um ihre Gemeinschaft zu unterhalten. Ob Konzerte, Stadtfeste oder Sportevents – in diesem Beitrag erklären wir, worauf es bei der Organisation von Filmvorführungen im Freien ankommt.
Fast jeder hat es schon einmal erlebt: Eine Filmvorführung unter freiem Himmel. Open-Air-Kinos bieten ein ganz besonderes Erlebnis und ermöglichen es, die Faszination des Kinos mit der stimmungsvollen Atmosphäre einer Outdoor-Veranstaltung zu verbinden. So wird das Kinoerlebnis zu einem Highlight für alle Altersgruppen.
Filme draußen vorführen – was Sie beachten sollten
Eine Filmvorführung im Freien vereint das Vergnügen des Kinos mit dem Reiz der Natur. Ob als gemütlicher Abend mit den Nachbarn, als Teil eines Stadt- oder Vereinsfests oder im Rahmen einer besonderen Feier – das Open-Air-Kino schafft eine entspannte, gemeinschaftliche Atmosphäre.
Für die Planung sollten jedoch einige wichtige Punkte berücksichtigt werden: die Wahl des passenden Veranstaltungsorts, die technische Ausstattung, organisatorische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie die erforderlichen Lizenzen. Mit einer guten Vorbereitung wird der Kinoabend unter freiem Himmel zu einem unvergesslichen Erlebnis für alle Beteiligten.
Welche Arten von Veranstaltungen sind möglich?
Ob mitten in der Natur oder in stimmungsvollen urbanen Kulissen – Open-Air-Vorführungen lassen sich in ganz unterschiedlichen Formaten umsetzen:
- Kino unter Sternen
- Filme auf dem Marktplatz
- Filmforen und Diskussionsabende
- Familien- und Kinderkino
- Autokino
Wie darf man Filme legal unter freiem Himmel zeigen?
Wer Filme im Freien öffentlich zeigen möchte, muss bestimmte gesetzliche Vorgaben einhalten und die entsprechenden Genehmigungen einholen. Hier die wichtigsten Schritte für eine rechtssichere Durchführung:
Erwerb der Aufführungsrechte:
Für die öffentliche Vorführung eines Films ist eine Lizenz der Rechteinhaber zwingend erforderlich. Diese Rechte liegen in der Regel bei Filmverleihern, Produktionsfirmen oder spezialisierten Lizenzagenturen wie MPLC. Ohne eine gültige Lizenz stellt die Vorführung eine Urheberrechtsverletzung dar und kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen sowie den sofortigen Abbruch der Veranstaltung zur Folge haben.
GEMA-Meldung:
In Deutschland muss zusätzlich eine Meldung bei der GEMA erfolgen, sofern bei der Vorführung geschützte Musik enthalten ist. So wird sichergestellt, dass Komponist:innen und andere Kreative eine faire Vergütung für ihre Werke erhalten.
Kommunale Genehmigungen:
Wenn die Veranstaltung im öffentlichen Raum stattfindet, sind Genehmigungen der Stadt oder Gemeinde erforderlich – z. B. zur Nutzung öffentlicher Flächen oder zur Einhaltung von Lärm- und Sicherheitsvorschriften.
Technische Voraussetzungen:
Sorgen Sie dafür, dass eingesetzte Geräte wie Beamer, Tonanlagen oder Stromversorgung den geltenden Sicherheitsnormen entsprechen. Planen Sie außerdem Alternativen für schlechtes Wetter oder andere Eventualitäten ein.
Werbung und Kommunikation:
Wenn die Veranstaltung öffentlich beworben wird, müssen alle Werbematerialien rechtskonform gestaltet sein – insbesondere in Bezug auf Bildrechte und urheberrechtlich geschützte Inhalte.
Wenn alle rechtlichen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind, steht einer gelungenen Open-Air-Filmnacht nichts mehr im Weg – und Ihre Zuschauer können Kino in ganz besonderer Atmosphäre genießen.
Wie erhält man die Rechte für eine Open-Air-Filmvorführung?
Wer Filme im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung unter freiem Himmel zeigen möchte, muss zwei grundlegende rechtliche Voraussetzungen erfüllen – beide beruhen auf dem deutschen Urheberrecht.
Zum einen ist eine Filmvorführungslizenz erforderlich. Diese wird von den Rechteinhabern – also in der Regel von Filmverleihern oder Produktionsfirmen – vergeben und erlaubt die öffentliche Wiedergabe eines Films außerhalb des privaten Umfelds. Das bedeutet: Sobald ein Film nicht nur im kleinen, privaten Kreis gezeigt wird, benötigt man eine gesonderte Genehmigung.
Zum anderen muss, sofern im Film geschützte Musik oder Soundtracks enthalten sind, eine Lizenz bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) eingeholt werden. Die GEMA sorgt dafür, dass Komponist:innen, Textautor:innen und Musikverlage für die Nutzung ihrer Werke eine faire Vergütung erhalten.
Unterstützung durch MPLC
Die MPLC (Motion Picture Licensing Company) ist eine internationale Lizenzagentur, die sich auf die Vergabe von Vorführrechten für audiovisuelle Werke spezialisiert hat. Sie bietet unkomplizierte Lizenzlösungen für öffentliche Filmvorführungen – beispielsweise im Rahmen von Open-Air-Kinoveranstaltungen, Sommerfesten oder Filmabenden in sozialen Einrichtungen.
Mit der MPLC Lizenz erhalten Veranstalter Zugriff auf ein umfangreiches Filmportfolio von über 20.000 Titeln aus mehr als 850 Studios und Verleihfirmen. Die Lizenz ermöglicht rechtssichere Vorführungen im Einklang mit dem Urheberrecht – und stellt sicher, dass Filmschaffende für ihre Werke angemessen entlohnt werden.
MPLC Einzellizenz: Die Lösung für Ihr Open-Air-Kino
Ob Autokino, Filmabend im Park, auf dem Marktplatz oder eine Vorführung am Strand – bequem im Sand sitzend: Die MPLC unterstützt Sie bei der Auswahl eines passenden Films, um Ihr Publikum zu begeistern, und ermöglicht Ihnen schnell und unkompliziert die Ausstellung der erforderlichen Lizenz für die öffentliche Wiedergabe des gewünschten Werks.
Die Einzellizenz ist die Genehmigung, die für einzelne öffentliche Vorführungen benötigt wird. Sie erlaubt die Organisation eines Film-Events, das:
- öffentlich zugänglich ist: Sie entscheiden, ob die gesamte Bevölkerung eingeladen wird oder nur ein ausgewählter Teilnehmerkreis;
- beworben wird: Ob über Plakate, Aushänge, Pressemitteilungen oder über Ihre Social-Media-Kanäle – die Bewerbung ist erlaubt;
- kostenpflichtig oder kostenlos ist: Sie können freien Eintritt gewähren oder Eintrittsgelder erheben. Im letzteren Fall muss die Veranstaltung zusätzlich der GEMA gemeldet werden, wenn urheberrechtlich geschützte Musik im Film enthalten ist.
Das Filmlizenz-Angebot der MPLC umfasst über 20.000 Titel von mehr als 850 Studios weltweit – vom Blockbuster bis zum Familienfilm. Der Katalog ist vielfältig und wird laufend aktualisiert, um allen Geschmäckern und Zielgruppen gerecht zu werden.
Was passiert ohne Lizenz?
Die unlizenzierte öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Filme stellt eine Form der audiovisuellen Piraterie dar und kann nach deutschem Urheberrechtsgesetz (§ 106 UrhG) zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
Die Rechte an der öffentlichen Wiedergabe eines Films liegen beim Urheber bzw. beim Rechteinhaber (Produzent, Verleiher). Ohne die erforderliche Lizenz – etwa über die MPLC – verstößt eine Vorführung gegen geltendes Recht.
Veranstalter:innen, die Filme öffentlich zeigen, ohne über die nötige Genehmigung zu verfügen, riskieren Abmahnungen und Unterlassungsklagen, Schadenersatzforderungen, Bußgelder und ggf. strafrechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn ein kommerzieller Hintergrund erkennbar ist.
Darüber hinaus schadet die unlizenzierte Durchführung von Filmvorführungen auch all jenen, die diese Rechte rechtskonform und professionell erwerben.
MPLC – Ihre Partner für rechtssichere Filmvorführungen
MPLC ist eine unabhängige Verwertungseinrichtung, die Hunderte von Rechteinhabern vertritt und Lizenzen für die öffentliche Wiedergabe audiovisueller Inhalte anbietet, soweit die entsprechenden Rechte an MPLC eingeräumt wurden. MPLC handelt im Einklang mit dem geltenden deutschen Recht und hat ihre Tätigkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angezeigt.
Mit der MPLC Lizenz sichern Sie sich nicht nur die nötige Genehmigung, sondern tragen auch dazu bei, dass Filmschaffende und Künstler:innen für ihre Werke fair vergütet werden.
Veranstaltung mit der MPLC organisieren
Wenn Sie eine Veranstaltung planen, bei der Filme oder andere audiovisuelle Werke gezeigt werden, denken Sie unbedingt daran, sich im Vorfeld um die passende Lizenz zu kümmern.
Dank der schnellen und individuellen Beratung durch die MPLC Lizenzexpert:innen genügt es, einen konkreten Filmtitel zu nennen, um direkt Auskunft über dessen Verfügbarkeit zu erhalten. Alternativ können Sie uns auch einfach ein Thema, eine Zielgruppe oder einen Anlass nennen – wir stellen Ihnen daraufhin passende Filmvorschläge, Empfehlungen und Alternativen zusammen.
Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam alle Details Ihrer geplanten Vorführung abstimmen und ausreichend Zeit für die Lizenzierung einplanen können.
Weitere Informationen zur MPLC Lizenz erhalten Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 089 26200730.