Egal ob gekauft oder ausgeliehen, DVDs, Blu-ray und andere Filme dürfen nur privat gezeigt werden. Dieser Hinweis befindet sich auch meist am Anfang der Filme sowie auf der Verpackung. Er ist Vertragsinhalt. Wird der Film also von einem Gast mitgebracht, benötigt der Betreiber der Einrichtung eine Lizenz für die öffentliche Filmvorführung, unabhängig davon, wem die DVD gehört.