Die GEMA deckt ausschließlich Musikrechte ab – z. B. bei der Wiedergabe von Hintergrundmusik in Gastronomie, Fitnessstudios oder bei Veranstaltungen. Wenn Sie jedoch Filme oder Serien öffentlich zeigen, benötigen Sie zusätzlich eine MPLC Lizenz für die öffentliche Wiedergabe audiovisueller Inhalte.
Das gilt unabhängig davon, ob die Inhalte über Streaming, TV, DVD oder Blu-ray abgespielt werden. Nur mit einer MPLC-Lizenz erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen zur öffentlichen Filmvorführung.
Warum GEMA und MPLC unterschiedliche Rechte verwalten und weshalb Sie ggf. beide Lizenzen benötigen, erklären wir ausführlich im Blogartikel.